In gewissen Fällen empfiehlt sich eine Beurteilung in einem frühen Stadium, um wichtige Hinweise für die Fallführung oder die Notwendigkeit möglicher Zusatzabklärungen zu erhalten. In diesem Zusammenhang bieten wir die Möglichkeit einer Kurzbeurteilung an (z.B. zu Halswirbelsäulen-Beschwerden, „Schleudertrauma“). Hierbei erfolgt neben einer kurzen Prüfung der technischen Aspekte (z.B. Abschätzung der Fahrzeugbelastungen), eine Zusammenfassung medizinischer Akten sowie eine biomechanische Bewertung unter Würdigung etwaiger individueller Besonderheiten der betreffenden Person. Kurzgutachten eignen sich vor allem für häufig vorkommende Unfallereignisse im Strassenverkehr.
Die Kenntnis des Verletzungspotentials eines konkreten Ereignisses gibt dem Versicherten, seinem Anwalt, den Unfall- und Haftpflichtversicherern oder einem Gericht die Möglichkeit zur objektiveren Beurteilung des Unfallgeschehens – und somit der Kausalität – an die Hand.
Benötigte Unterlagen
Für die biomechanische Kurzbeurteilung wird dieselbe Art von Informationen benötigt wie auch für die ausführliche biomechanische Beurteilung, d.h. technische Informationen (Fotos, Reparaturrechnungen wenn möglich aller beteiligten Fahrzeuge) und medizinische Informationen (Notfallklinik, Erstberichte des behandelnden Spitals, Resultate der medizinischen Bildgebung) sowie Informationen zu Grösse und Gewicht, Position des Opfers zum Unfallzeitpunkt etc.
Im Gegensatz zur ausführlichen biomechanischen Beurteilung hat die Kurzbeurteilung nicht den Stellenwert eines Gutachtens; sie beruht vielmehr auf Abschätzungen und dient vor allem der Standortbestimmung.
Ansprechpartner: Dr. M. H. Muser / Dr. med. Chr. Lanz